18. April - Bericht vom heutigen Gerichtstermin
Beim heutigen (18. April 08) Termin vor dem Bezirksgericht in Auckland, bei dem die Angeklagten nur durch ihre AnwätlInnen vertreten waren, wurden mehrere Sachen verhandelt.
Zunächst wurde ein weiterer Anhörungstermin für den 18. Mai festgelegt, zu dem die Angeklagten nicht persönlich erscheinen müssen. Bei diesem Termin will die Verteidigung feststellen lassen, ob die Staatsanwaltschaft ihrer Verpflichtung nachgekommen ist, sämtliche Anklagepunkte offenzulegen.
Zweitens geht es um die Abhörbeschlüsse, die unter dem Anti-Terror-Gesetz genehmigt wurden. Die entsprechenden Anträge sind der Verteidigung bisher nicht vorgelegt worden mit der Begründung, dass die Anklagen unter dem Anti-Terror-Gesetz ja letztendlich nicht genehmigt wurden. Die Verteidigung will aber trotzdem die Rechtmässigkeit der Abhörmassnahmen prüfen lassen. Diese Angelegenheit wird vor dem High Court weiterverhandelt, da die Anträge von diesem Gericht genehmigt wurden. Der Termin wird für die nächsten Wochen erwartet.
Die Staatsanwaltschaft/Polizei muss alle schriftlichen Zeugenaussagen bis zum 5. Juli abliefern, oder die Polizei muss nachweisen, dass sie alles nur mögliche unternommen hat, diese Aussagen zu bekommen. Das heisst, dass die Angeklagten zu diesem Zeitpunkt eine ziemlich genaue Vorstellung davon haben werden, wer alles als Zeugen der Anklage erscheinen wird, obwohl es keine Sicherheit gibt, dass die Anklage nicht noch kurzfristig weitere Zeugen aus der Tasche zieht.
Schliesslich wurde der Frau, die gestern (17. April) in Auckland verhaftet wurde Namensunterdrückung bis zum 19. Mai zugestanden. Ihr wurde Haftverschonung unter ähnlichen Auflagen, wie alle weiteren 19 Angeklagten, gewährt.
October 15th Solidarity